Der Erftflizerlauf findet dieses Jahr leider nicht statt.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW und nach den Vorgaben der Stadt Neuss vom 11.06.2020 kann ab 15.06.2020 auf der Johann-Dahmen-Sportanlage der Holzheimer Sportgemeinschaft der Sport- und Trainingsbetrieb auch nicht kontaktfrei in Gruppen von höchstens 30 Personen
unter der Voraussetzung durchgeführt werden, dass weiter geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstandes von mindestens 1,5 m zwischen Personen sichergestellt sind.

briefkopf

Daraus ergeben sich für die Sportler*innen folgende geänderte Vorkehrungen und Verhaltensregeln, die im Interesse aller zwingend einzuhalten sind:

1. Die Sportanlage darf nur zum Trainieren unter Anleitung von Trainern*innen oder Übungsleitern*innen betreten werden. Diese führen Anwesenheits- und Namenslisten und sprechen darüber hinaus die Verfahrensweise vor und nach Betreten der Sportanlage ab. Individualtraining ist nicht zulässig.
Kinder unter 14 Jahren dürfen durch eine erwachsene Person begleitet werden. Zuschauer bleiben nicht erlaubt.

2. Gaststättenbesuchern des Vereinsheims ist nur der direkte Zugang mit Mund-Nasen-Schutz vom Eingang zum Treppenaufgang der Vereinsgaststätte erlaubt. Die Besucher haben die Hygieneregeln des Vereins und die gesonderten Hygiene- und Infektionsstandards für den Gaststättenbereich, der von der Pächterin des Vereinsheims verantwortet wird, zu befolgen. Diese regelt auch das Verlassen der Anlage.

3. Der Zutritt zur Sportanlage darf nur mit Mund-Nasen-Schutz erfolgen. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden.

4. Die Sportanlage ist nacheinander und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu betreten. Der Eingangs- und Ausgangsbereich ist durch Markierungen und Hinweiszeichen gekennzeichnet.

5. Beim Betreten der Sportanlage sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich zur Verfügung. In den geöffneten Toilettenräumen ist das Händewaschen möglich.

6. Die Trainer*innen oder Übungsleiter*innen werden die Trainingsabläufe, insbesondere bei Kindern, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Sportverbände steuern. Das Training kann in Gruppen von höchstens 30 Personen auch nicht kontaktfrei durchgeführt werden. Im Übrigen muss der
Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen auf der Sportanlage eingehalten werden. Körperkontakte (einschließlich Händeschütteln, Umarmung etc.) müssen unterbleiben.

7. Trainingsmittel sind zu desinfizieren.

8. Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen. Die Räume des Vereinsheims und die Toiletten dürfen benutzt werden.

9. Die Toilettenräume dürfen aufgrund der Gegebenheiten nur einzeln mit Mund-Nasenschutz-Masken und unter Wahrung der Hygieneregeln (Hände waschen) aufgesucht werden. Auch davor muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Zugang wird mit Hinweisen
gekennzeichnet.

10. Die Steuerung des Eingangsbereichs und die Verteilung der Desinfektionsmittel sollen bei Bedarf durch einen Verantwortlichen des Vereins oder eine*n Hygienebeauftragte*n erfolgen. Jede Abteilung hat dem Vorstand bereits am 16.05.2020 Hygienebeauftragte benannt.

11. Bei Beendigung des Trainings ist die Sportanlage unverzüglich über den gekennzeichneten Ausgang zu verlassen.

12. Die Verhaltensregeln werden auf der Sportanlage ausgehängt. Bei Nichtbeachtung der Regeln droht Ausschluss vom Training oder Verweis von der Sportanlage.

 

Holzheimer Sportgemeinschaft 1920 e.V.
Der Vorstand (Stand 15.06.2020)